Im Einklang mit dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) führt Plzeňské dílo, výrobní družstvo die Regeln des internen Hinweisgebersystems ein und regelt sie weiter.

Zweck dieser Vorschriften ist es, Kanäle für die Meldung möglicher Verstöße zu schaffen, den Schutz der Identität von Hinweisgebern zu gewährleisten und sie vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

Eine Meldung ist definiert als ein Bericht einer Einzelperson, der Informationen über einen möglichen Gesetzesverstoß enthält, von dem der Hinweisgeber im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat. Als Arbeit oder ähnliche Tätigkeit gelten:

  • Abhängige Arbeit, die im Rahmen eines einfachen Beschäftigungsverhältnisses geleistet wird,
  • Dienst,
  • ehrenamtliche Tätigkeit,
  • Berufspraxis, Praktikum

Andere Personen, z. B. Auftragnehmer, Selbstständige und andere Personen, die in einem Vertragsverhältnis mit der Genossenschaft stehen, können eine Meldung nur über das externe Meldesystem an das Justizministerium über die Internetadresse https://oznamovatel.justice.cz einreichen.

Ein Verstoß im Sinne des genossenschaftsinternen Meldesystems ist definiert als ein Verstoß, der bei der Genossenschaft eingetreten ist oder einzutreten droht und der:

  • die Merkmale einer Straftat aufweist
  • die Merkmale einer Straftat aufweist, für die das Gesetz eine Geldstrafe von mehr als 100 000 CZK vorsieht
  • gegen andere in § 2 Absatz 1 Buchstabe d) des Gesetzes aufgeführte Rechtsvorschriften verstößt.

Die zuständige Person nimmt die Meldungen entgegen, bewertet sie und verfährt insbesondere nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes.

Die eingereichte Meldung darf nicht anonym sein und muss den Namen, den Vornamen und das Geburtsdatum oder andere Angaben enthalten, aus denen die Identität des Meldenden abgeleitet werden kann.

Plzeňská dílo, výrobní družstvo hat ein internes Notifizierungssystem für alle im Rahmen des Gesetzes eingereichten Notifizierungen eingerichtet und zu diesem Zweck die folgenden Notifizierungsmethoden festgelegt:

  • auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse oznameni@plzenske-dilo.cz
  • schriftlich an die Adresse des Arbeitgebers Plzeňské dílo, v.d., Skladová 2291/8, Plzeň 326 00, mit dem sichtbaren Vermerk „NICHT ÖFFNEN, zu Händen der zuständigen Person“
  • oder telefonisch unter der Nummer der betreffenden Person, Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr.
  • persönlich, wenn der Anmelder dies wünscht

Wird eine Meldung über andere als die oben genannten Kanäle eingereicht, kann die Gesellschaft nicht garantieren, dass die Identität des Meldenden und die in der Meldung enthaltenen Informationen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geschützt werden.